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Darf firma handy orten

JOBLOG/MANPOWER

Wenn es also um die Privatnutzung in Pausen oder in der Freizeit geht, spricht daher ein Gegenschluss für eine erweiterte Zulässigkeit der Privatnutzung. Eine Unterscheidung in betriebliche und private Nutzung ist bei dieser Fragestellung weder geboten, noch praktisch sinnvoll möglich, da eine Differenzierung der erfassten Daten in betriebliche und private wohl schwer abgrenzbar ist.

Dass die Überprüfbarkeit des Abrufens von Internetseiten ebenso von diesen Bestimmungen erfasst wird, ergibt sich neben dem Gesetzestext auch aus der Bildschirmarbeitsrichtlinie der EU. Danach darf ohne Wissen des Arbeitnehmers keinerlei Vorrichtung zu quantitativen oder qualitativen Kontrollen verwendet werden. Demzufolge ist grundsätzlich die Überprüfbarkeit von abgerufenen Internetseiten oder auch Daten aus Diensthandys durch den Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrates bzw des einzelnen Arbeitnehmers nicht zulässig.

Von daher kann eine Handyortung durch den Arbeitgeber während der Dienstzeit mit firmeneigenem Handy nicht als illegal bezeichnet werden. Das beste Beispiel ist ein Taxiunternehmen.


  • Arbeitsvertrag.
  • whatsapp nur ein haken app.
  • whatsapp nachrichten von anderen lesen iphone app.

Die rechtlichen Bestimmungen zu einer Handyortung von Mitarbeitern Problematisch scheint immer der Fall zu sein, wenn Arbeitgeber ohne Kenntnis seiner Mitarbeiter eine Handyortung vornehmen. Die rechtlichen Bestimmungen ergeben sich aus dem Telekommunikationsgesetz. Mitbenutzer bezeichnet, auch wenn er selbst nicht Teilnehmer ist. Insoweit wäre eine Handyortung legal und zulässig. Ein Problem stellt nur Art.

Umgang mit dem Geschäftshandy – darauf sollten Sie achten - Büromöbel-Experte

Hierin wird deutlich festgelegt, dass der Nutzer oder Teilnehmer eingewilligt haben muss. So schreibt Art. Hat der Arbeitgeber bei seinem Mobilfunkanbieter die Zustimmung zur Handyortung erteilt, so muss diese Zustimmung auch an den Nutzer des Handys weitergegeben werden. In der Regel wird der Arbeitgeber dies jedoch nicht tun. Untermauert wird dies durch eine vom Arbeitgeber abzugebende Erklärung, dass er seinen Mitarbeiter von der Zustimmung der Handyortung unterrichten wird.

Regelungen im Arbeitsvertrag Arbeitgeber können bereits im Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen vornehmen, die dem Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bekannt werden.

GPS-Überwachung der Mitarbeiter - Arbeitsrecht

So ist der Vorgesetzte auf der sicheren Seite und kann als Teilnehmer jederzeit bei seinem Mobilfunkanbieter einer Handyortung zustimmen. Der Mitarbeiter wurde bereits informiert, dass er jederzeit mit einer solchen GPS Ortung rechnen muss. Unabhängig davon sollten Arbeitgeber jedoch allein aus Fairnessgründen und unter Bezug auf ein Arbeitsverhältnis mit gegenseitiger Vertrauensbasis den Mitarbeiter über die Möglichkeit einer Handyortung rechtzeitig informieren.

Die Möglichkeiten des Mitarbeiters Im Falle einer ungerechtfertigten Ortung — womöglich auch noch ohne Zustimmung, sollte man sich auf jeden Fall Hilfe suchen.

Ein guter Ansprechpartner beim Verdacht einer unangebrachten Handyortung ist der Datenschutzbeauftrage im Unternehmen. Dieser wird die Angelegenheit nicht nur sachlich, sondern auch rechtlich untersuchen. Diesbezüglich arbeitet dieser häufig auch mit dem Personalrat zusammen.

Im Streitfall ist es für den Beschuldigten ausgesprochen schwer, den Nachweis zu erbringen, dass der Abgehörte seine Einwilligung zur Ortung seines Smartphones gegeben hat. Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, ihrem jeweiligen Arbeitgeber — sei es ein Unternehmen oder eine Behörde — ihre gesamte Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Wenn der Arbeitgeber den begründeten Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter seinen Verpflichtungen nicht in ausreichender Weise nachkommt, wird er, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Handyortung veranlassen.

Handyortung durch den Arbeitgeber

Damit eine Handyortung vorgenommen werden kann, muss zunächst sichergestellt werden, dass das zu ortende Gerät Eigentum des Unternehmens ist. Bei Zuwiderhandlungen droht dem Arbeitgeber eine empfindliche Strafe. Wenig bekannt ist, dass Arbeitgeber nicht nur die GPS-Koordinaten von Diensttelefonen ermitteln dürfen — sie sind auch berechtigt, alle darauf befindlichen Daten auszulesen.

Verwendet ein Mitarbeiter sein Diensthandy, um sich während der Arbeitszeit mit Freunden auszutauschen oder im Internet zu surfen, kann der Chef arbeitsrechtliche Schritte einleiten und die ausgelesenen Daten als Beweis verwenden, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Unternehmen, die auf eine feste Zuteilung der Arbeitsplätze verzichten, orten ihre Mitarbeiter immer häufiger über Diensthandys oder -laptops.

Dabei ist jedoch das Datenschutz- und Mitbestimmungsrecht zu beachten. Das Gesetz verlangt, dass durch die Standortbestimmung keine Rückschlüsse auf die Leistung oder das Verhalten der Mitarbeiter möglich sein dürfen. Eine Verfolgung in Echtzeit ist ebenfalls zu vermeiden. Zudem sollen die Lokalisierungsdaten am Ende jedes Tages automatisch gelöscht werden.

Wie ein Arbeitgeber private Handys überwachen kann

Die Handyortung am Arbeitsplatz sollte immer einer strengen Zweckbindung und Löschroutine unterworfen sowie schriftlich dokumentiert sein. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter über die Ortung ihrer Arbeitsplätze, die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den Zweck und die Dauer der Verarbeitung informiert werden. Derartige Informationen können in die allgemeine Datenschutzunterrichtung für die Belegschaft aufgenommen oder für den betroffenen Angestellten zum Abruf bereitgehalten werden, beispielsweise im Intranet.