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Gründe für telefonüberwachung

Das Landgericht habe die rechtswidrige Umkehrung der Beweislast, der sich die Justizvollzugsanstalt bedient habe und wonach die Beschwerdeführer den unmöglichen Nachweis führen sollten, bei bestimmten Telefongesprächen überwacht worden zu sein, unbeanstandet gelassen. Dies habe das Gericht nicht aufgeklärt und den Beschwerdeführern so effektiven Rechtsschutz verweigert. Dazu nahm die Justizvollzugsanstalt mit Schriftsatz vom Juli Stellung. Die Rechtsbeschwerden seien jeweils unzulässig; die Nachprüfung der angegriffenen Beschlüsse sei weder zur Fortbildung des Rechts noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten.

Insbesondere fehlten die vorgetragenen Grund- und Menschenrechtsverletzungen. Zudem seien die Rechtsbeschwerden auch unbegründet. Überdies seien die Anträge als unbegründet zurückzuweisen gewesen. Die Gesprächsbeteiligten seien auf die mögliche Überwachung unmittelbar nach Herstellung der Verbindung hinzuweisen.

Letzteres habe die Justizvollzugsanstalt umgesetzt und gegenüber den Beschwerdeführern erläutert.

BGH 5 StR 423/02 - Beschluss vom 26. Februar 2003 (LG Berlin)

August verwarf das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rechtsbeschwerden der Beschwerdeführer ohne weitere Begründung als unzulässig. Die unter Wiederholung ihres Sachvortrags begründeten Anhörungsrügen vom September wies das Oberlandesgericht mit angegriffenen Beschlüssen vom September zurück. Mit ihren am Oktober eingegangenen, im Wesentlichen wortgleichen Verfassungsbeschwerden wenden sich die Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Landgerichts Marburg und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main und rügen eine Verletzung von Art.

Ihre Beschwer hinsichtlich der Bandansage bestehe darin, dass Verwandte sich teilweise weigerten, ihre Gesprächsinhalte abhören zu lassen, weil sie dies an die Überwachung durch die Stasi erinnere.


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Sicherungsverwahrten dürften keine Beschränkungen auferlegt werden, die über das zur Aufrechterhaltung der Sicherheit zwingend Erforderliche hinausgingen. Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts widersprächen dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom Dem Bundesverfassungsgericht haben die Akten des Ausgangsverfahrens vorgelegen.

Telefonüberwachung straftaten

Die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Marburg verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. Sie lässt eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Reichweite dieses Grundrechts erkennen. Kammer des Zweiten Senats vom Ihrem Vortrag dürfte somit zu entnehmen gewesen sein, dass ihnen eine Bandansage vorgespielt worden ist. Die Justizvollzugsanstalt gab zudem selbst an, die Bandansage werde vor jedem Telefongespräch abgespielt; es sei lediglich nicht davon auszugehen, dass alle Telefongespräche auch abgehört würden.

Dass das Landgericht vor diesem Hintergrund der Ansicht ist, die Beschwerdeführer hätten nicht vorgetragen, dass im konkreten Fall eine Bandansage erfolgt sei, ist nicht nachvollziehbar. Dazu führt das Landgericht aus, die Beschwerdeführer hätten dies nicht dargetan, sondern lediglich den Vortrag der Justizvollzugsanstalt, es habe keine Überwachung stattgefunden, bestritten. Da die Überwachung eines Telefonats für die Beschwerdeführer in der Praxis der Justizvollzugsanstalt aber nicht erkennbar ist, können sie dazu nicht substantiiert vortragen. Ist nach der Vorschrift eine Überwachung zulässig und beabsichtigt, so sind die Betroffenen durch eine Bandansage darauf hinzuweisen.

Damit ist die Bandansage der einzige Hinweis, den die Beschwerdeführer auf eine mögliche Überwachung haben. Den Zugang zum Rechtsschutz von dem in dieser Situation nicht zu erbringenden Nachweis einer Überwachung abhängig zu machen, ist mit der Rechtsschutzgarantie des Art.

Rechtsstaat: Abhören erlaubt? (fckonzenberg.de)

Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden vgl.

Da von dieser Möglichkeit, deren Einräumung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist vgl. Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten der Beschwerdeführer erhebliche Zweifel bestehen vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Dies ist angesichts der offenkundigen Abweichung des landgerichtlichen Beschlusses von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung einer solchen Abweichung für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde vgl.

Wie funktioniertdas Abhören über das Telefon

OLG Celle, Beschluss vom 7. August und des Landgerichts Marburg vom Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom September über die Anhörungsrügen werden damit gegenstandslos.

Kann ich das Abhören der Telefonate einfach so bemerken?

BVerfG, Beschluss der 2. Bundesverfassungsgericht Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenu Suche. Menu öffnen. Sie sind hier: Startseite Entscheidungen Beschluss vom In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde.


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Wagner, Rheinböllen. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Beschlüsse des Landgerichts Marburg vom Das Land Hessen hat den Beschwerdeführern die notwendigen Auslagen zu erstatten. Huber Kessal-Wulf König. Postanschrift Postfach Karlsruhe. Auch das Wechseln der Sim-Karte und somit die Rufnummer wird kaum dazu führen, dass eine Überwachung somit endet. Diese rechtlich höchst umstrittene Technik, wird immer häufiger durch die Ermittlungsbehörden eingesetzt. Dabei geht es nicht mehr allein um das eigentliche Abhören, schon die Auswertung der bei den Providern gespeicherten Daten werden für Ermittlungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft genutzt.

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir stellen eine Anfrage gegenüber der zuständigen Polizei und Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren gegen Sie anhängig ist. Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter mail rechtsanwalt-louis. Post zu übermitteln. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren.

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