Uncategorized

Whatsapp der kinder überwachen

Wie können Eltern ihre Kinder schützen, wenn sie nicht da sind? Haben Sie Angst, dass sie Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche Geschäftsinformationen an die Wettbewerber verkaufen oder auslecken könnten? Sie benötigen möglicherweise physischen Zugriff, um es zu installieren. Please click here if you are not redirected within a few seconds. Kostenlose herunterladen Pläne und Preise anzeigen. Warum ist die Überwachung von WhatsApp-Nachrichten hilfreich?

Family Link: Dank Google-App können Eltern nun ihre Kinder überwachen

Wählen Sie das Gerät aus, das Sie überwachen möchten Android. Apple Mac. WhatsApp kann diese Daten dann später sofort automatisch verknüpfen, sollte einer dieser Kontakte bzw. Personen zu einem späteren Zeitpunkt noch selbst die App WhatsApp ebenfalls installieren. Dadurch ist es WhatsApp zu diesem späteren Zeitpunkt dann auch möglich, bei sämtlichen anderen Nutzern, welche die Telefonnummer des später neu hinzu kommenden WhatsApp-Nutzers in ihrem Adressbuch schon gespeichert haben, diesen dann neu hinzugekommenen Kontakt auch im WhatsApp-Chat-Fenster bei den anderen Nutzern automatisch hinzuzufügen.

Dieses künftige, fortlaufende Hinzufügen neuer Kontakte erfolgt zwingend, kann also durch den Nutzer von WhatsApp innerhalb der Applikation auch nicht verhindert oder abgewählt werden.

Kinderkontrolle extrem - SAT.1 Frühstücksfernsehen

Es realisiert sich damit eine in der App WhatsApp angelegte Zwangsvernetzung aller Nutzer, welche mittels sogenannter Klardaten Klarname und reale Telefonnummer verwirklicht wird. Das wie vor beschriebene Auslesen nebst Upload und ggf.

Die vorgenannten Umstände waren in dieser Deutlichkeit vorliegend weder dem Kind Alexander noch den Kindeseltern bewusst. Link nebst Videobericht ersehen werden kann. Indes besteht für jeden Nutzer der App WhatsApp die Möglichkeit, diese Umstände allzeit nachzuvollziehen, wenn die AGB von WhatsApp bei der Erst-Einrichtung und Aktivierung tatsächlich einmal vollständig durchgelesen werden; hilfsweise sind diese noch im Internet jederzeit abrufbar vgl.

Dass dieses getan worden sei, bestätigt jeder Nutzer durch Abhaken eines entsprechenden Feldes bzw. Bestätigen des weiteren Dialogs im Aktivierungsfenster von WhatsApp. Ohne die Bestätigung dieses Dialogs bezüglich der Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp ist die App dann gar nicht nutzbar. Eine etwaige Umgehung dieses zu bestätigenden Dialogs mit den dort vollständig aufgeführten, von WhatsApp verbindlich vorgegebenen AGB ist unter den technischen Bedingungen innerhalb der App nicht möglich.

Diesen Bedingungen von WhatsApp, welche die mit der App eingesetzte Zwangsvernetzung und zugehörige Datensammlung realisieren, muss jeder Nutzer von WhatsApp unbedingt, ohne Einschränkungen zustimmen, anderenfalls die Installation bzw. Aktivierung von WhatsApp abbricht und der Nutzer von der von ihm gewünschten Verwendung von WhatsApp ausgesperrt bleibt.

Sicherheitslücke entdeckt: So einfach kann der Partner euch bei WhatsApp überwachen

Aufgrund der vorgenannten Umstände begeht jeder Nutzer, damit auch vorliegend das Kind Alexander, jeweils und fortwährend eine tatbestandliche Rechtsverletzung nach geltendem deutschen Recht. Es wird hierzu argumentiert, dass der Nutzer infolge der Installation und des - in jedem Fall von ihm letztlich per Klick bestätigten, wenn auch nicht tatsächlich durchgeführten - Durchlesens der AGB von WhatsApp sich bewusst dafür entscheide, zum Mittelsmann des dahinterstehenden Unternehmens WhatsApp Inc.

Dann liege aber durch den einzelnen Nutzer auch stets eine auch- geschäftliche Verwendung von WhatsApp, mindestens im Sinne von deren vorgegebenen Geschäftszwecken mit vor, für die der Nutzer als nicht-öffentliche Stelle i. Die pauschale Verknüpfung, welche die erstgenannte Ansicht zwischen der - ggf. Vielmehr müsse in jedem einzelnen Fall zunächst genau besehen werden, welche tatsächliche Verwendung der App durch den Nutzer gegeben ist. Es müssten für eine betreffende Anwendbarkeit i. Hiernach wäre eine betreffende geschäftliche Nutzung in jedem Fall dann anzunehmen, wenn beispielsweise Versicherungsmakler oder -berater, Rechtsanwälte, Kundenbetreuer einer Bank, Lehrer, u.

Personen, welche nach ihrem Berufsbild jeweils typischerweise mit den Daten aus einem "Kundenstamm" umgehen, die Datensätze Namen und Telefonnummer n ihrer Klienten, Kunden, Mandanten, Schüler etc. BDSG einschlägig sein können. Das Gericht folgt wegen der besser nachvollziehbaren Argumentation und der auch praktisch überzeugenden Abgrenzung hier der letztgenannten Auffassung. Das Kind agiert bei seiner Nutzung der App in rein privaten Angelegenheiten. Doch auch in diesem Fall ist durch die Nutzung eine Rechtsverletzung gegenüber anderen Personen festzustellen.

WhatsApp überwachen: So einfach geht’s

Damit verletzt das Kind das Recht auf informationelle Selbstbestimmung all jener betroffenen Personen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein vom Bundesverfassungsgericht aus Art.

Dieses Recht gewährt jedem Grundrechtsinhaber die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Sachverhalte offenbart werden vgl. Härting, Internetrecht, 5. Dieses Rechtskonstrukt ist auch im Bürgerlichen Recht als Schutzrecht i. Palandt, Kommentar zum BGB, Dies sind per se Daten, die nicht jedermann offen zur Verfügung stehen bzw. Für Personen, welche nach ihrer freien Entscheidung diese Daten nicht veröffentlichen bzw. In Bezug auf die preisgegebene Telefonnummer folgt dies schon daraus, dass bei Kenntnis einer persönlichen Telefonnummer für andere Personen dann stets die Möglichkeit besteht, über diese Nummer den Inhaber direkt zu kontaktieren und damit per Telefonie oder Sprachnachricht oder Textbotschaft, jederzeit stärker in dessen persönliche, private Sphäre einzudringen, als es ohne Kenntnis der Nummer möglich wäre.

In der Folge ist in Deutschland jeder Internetnutzer oder App-Nutzer nach den Voraussetzungen dieser Vorschrift berechtigt, sich bei entsprechenden Diensten anstelle seines Klarnamens auch mit einem Pseudonym, d. Die danach gegebene Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch den jeweiligen Nutzer, hier des Kindes, wird vorliegend mindestens fahrlässig verwirklicht i. Dass das Kind die Umstände vollständig und rasch erfasst, wenn ihm die Zusammenhänge nur einmal schlüssig erklärt werden, hat sich durch die Kindesanhörung deutlich gezeigt.

Sofern nun seinerzeit bei der Installation und Aktivierung von WhatsApp rein nach dem nötigen eigenen Lesen durch Alexander selbst noch Fragen offen gewesen wären, hätte sich das Kind zur Meidung einer eigenen Fahrlässigkeit an ein Elternteil wenden können. Diese Rechtsverletzung ist auch rechtswidrig im Sinne des Gesetzes. Die Rechtswidrigkeit der hier wie vorgenannt festgestellten, positiven Verletzungshandlung ist bei tatbestandlicher Verwirklichung bereits indiziert vgl. Palandt, a.

Eigenschaften der Gratisversion

Eine evtl. Rechtfertigung war vorliegend ebenfalls nicht gegeben. Eine Rechtfertigung kann angenommen werden bei entsprechender Zustimmung der über das Smartphone-Adressbuch mit dem Kind verbundenen Personen im Hinblick auf die dauerhafte Weitergabe ihrer Daten an WhatsApp. Dabei ist zunächst einmal eine etwaige grundsätzliche Einwilligung in die permanente Datenweitergabe durch alle mit dem Kind Alexander über das Smartphone-Adressbuch verbundenen Personen, deren Telefonnummer Alexander erfahren hat, rechtlich nicht ersichtlich. Denn alleine mit der Nennung der eigenen Telefonnummer gegenüber einer anderen Person im privaten Umfeld ist noch nicht die Zustimmung verbunden, dass die andere Person diese Nummer auch noch an weitere Personen verraten darf.

Es könnte insofern nach wohl allgemeiner und als bekannt vorauszusetzender sowie für sich genommen nicht rechtsschädigender Übung lediglich noch von einer stillschweigenden Zustimmung dahingehend ausgegangen werden, dass eine im privaten Bereich offenbarte Nummer dann auch in einem digitalen Telefonspeicher des Gegenübers eingespeichert wird. Dies bezieht sich aber im Schutzinteresse des jeweiligen Dateninhabers rein auf einen lokalen, nur an das plastisch vorhandene Gerät gebundenen, grundsätzlich offline gehaltenen Speicher.

Die Sachlage ist demgegenüber bereits dann problematisch und rechtlich anders zu beurteilen, wenn ein Mobiltelefon-Adressbuch etwa in einer Online-Cloud geführt wird, auf welche z.

WhatsApp mitlesen ohne technisches Know-how

In Betracht käme dann, wie die Anwältin der Kindesmutter im Termin aufwarf, ggf. Hiervon ist jedoch letztlich nicht auszugehen, wie nachfolgend erläutert: Es kann zur Auffassung des Gerichts gerade nicht generell von einer jeweils konkludent erteilten Einwilligung in eine Datenweitergabe durch diejenigen Personen ausgegangen werden, welche selbst ebenfalls das Messenger-Programm WhatsApp nutzen. Denn die Erteilung einer konkludenten Einwilligung setzt voraus, dass ein Erklärungsbewusstsein im rechtlichen Sinne des insofern schlüssig Handelnden gegeben ist.

Dies könnte man in dem hier in Rede stehenden Kontext möglicherweise dann annehmen, wenn ein durchschnittlicher Nutzer der App WhatsApp üblicherweise versteht, in welcher Art und in welchem Umfang die Vernetzungstechnik von WhatsApp funktioniert. Grund hierfür ist, dass sich die dahinter stehenden technischen Abläufe für den durchschnittlichen Nutzer an der gedanklichen Einstiegsschwelle als zu komplex darstellen, als dass er sich in diese ganz von selbst weiter eigenständig hineindenken könnte.

Andererseits könnte man solches hinreichendes Bewusstsein auch noch dann annehmen, wenn der durchschnittliche Nutzer von WhatsApp zumindest einmal üblicherweise die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp jeweils vollständig lesen würde, wonach er diese dort niedergeschriebenen Umstände doch klar ersehen könnte. Das Gericht verkennt hier bei der weiteren Bewertung nicht, dass die Nutzer von Apps, d. Diese Bedingungen wirken rechtlich unmittelbar dann aber grundsätzlich nur im Verhältnis des Unternehmens zum Verbraucher, nicht generell auch im Verhältnis der Verbraucher untereinander, und zudem sagt die solcher Art gegebene rein rechtliche Obliegenheit auch nichts über die tatsächlichen Umstände aus, ob die Nutzer zum überwiegenden Teil nun wirklich die AGB im Alltag zur Kenntnis nehmen oder nicht.

Indes kommt es für die hier nun vorzunehmende Einstufung, ob ein entsprechendes Erklärungsbewusstsein bei den Nutzern im Allgemeinen angenommen werden kann, darauf an, ob im Nutzerdurchschnitt üblicherweise tatsächlich positives Kennen und Verstehen hinsichtlich der von dem Unternehmen aufgestellten Bedingungen gegeben ist. Insoweit ist für das Gericht nach hiesiger weitreichender Erfahrung zu konstatieren, dass die heutzutage dem Nutzer bei der Installation einer Software oder App vorgestellten zugehörigen AGB, Endnutzerlizenzvereinbarungen u.

Überwachen von WhatsApp-Nachrichten

Nach eigens gewonnenen Erfahrungen des Gerichts aus einer Vielzahl von Fällen in betreffender Hinsicht liegen die Umstände im Gros derart, dass dabei nicht nur Minderjährige, wie z. Hierzu ist weiter anzuführen, dass nach den hiesigen weitreichenden Eindrücken aus diversen Sachverhalten bei zahlreichen Nutzern tatsächlich auch keine hinreichende Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten im Umgang mit digitaler Technik besteht.

Zur Überzeugung des Gerichts besteht eine derart mangelnde Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten analog gleichfalls für die hier in Betrachtung stehende Applikation WhatsApp. Es ist insofern zwar vielen Nutzern schon bekannt, dass die App WhatsApp wohl irgendwie Daten sammeln und weitergeben kann. Jedoch werden die Details dessen von den Nutzern weithin ignoriert und werden die WhatsApp-Nutzungsbedingungen und die zugehörige Datenschutzrichtlinie von vielen Personen tatsächlich nicht gelesen, um sodann möglichst rasch in den Genuss der Funktionen dieser App zu kommen.

Diese beim hiesigen Gericht in betreffenden Fällen vorgefundenen Aussagen von Nutzern der App WhatsApp erscheinen auch nicht etwa als seltene Ausnahmefälle, sondern diese sind offenbar beispielhaft für die derzeitige Gesamtsituation in der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Verwendung von digitalen Programmen und Apps.